Unsere Leistungen:

Für die Besucher der Tagespflegestätte werden verschiedene Aktivitäten angeboten:

  • Sitztanz
  • Seniorengymnastik
  • Entspannungsübungen
  • Kreative Beschäftigungsangebote ( z.B. Basteln)
  • Gedächtnistraining
  • Ausflüge / Spaziergänge- der Kurpark Gemünd ist nur 2 min entfehrnt
  • Spiele
  • Gemeinsames Singen
  • Videonachmittage
  • Spaziergänge im angrenzenden Kurpark Gemünd, auch für Rollstuhlfahrer
  • Ruhephase nach Bedarf
Besondere Veranstaltungen: Ausflüge in unsere Eifel, wir feiern viel, grillen im Garten, Karneval etc.
Andachten/Besinnung in der ökum. Gemeinde.

Kosten:
Diese sind je Einrichtung sehr unterschiedlich. Ein Kostenvergleich ist empfehlenswert.
Sollte eine Pflegestufe vorliegen, wird der Tagessatz selbstverständlich mit der Pflegekasse abgerechnet. 
Ansonsten werden wir Ihnen vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unterbreiten.
Investitionskosten werden Ihnen nicht berechnet.
Ebenso besteht die Möglichkeit unsere Tagesstätte stundenweise zu besuchen. Dies kann über "zusätzliche
Betreuungsleistungen " bei ihrer Kasse abgerechnet werden.          


 Pflegestufe Betreuungskosten werden
 Unterkunft/Verpflegung Fahrtkosten
Fahrtkosten
 Tage Preis
  von Kasse übernommen
 
 bis 9 km
 ab 9km
  
 0/ pro tag
 37,53 Euro (Selbstzahler)
 14,68 Euro
 5,37 Euro
 9,13 Euro
  
 1/ pro Tag
 39,51 Euro
 14,68 Euro
 5,37 Euro
 9,13 Euro
  
 2/ pro Tag
 41,49 Euro
 14,68 Euro
 5,37 Euro
 9,13 Euro
  
 3/ pro Tag
 43,46 Euro
 14,68 Euro
 5,37 Euro
 9,13 Euro
  
Unser Tagesgast trägt bei Vorhandensein einer Pflegestufe bis zu deren Ausschöpfung lediglich die Kosten für
Stufe 1     440,0 Euro
Stufe 2   1040,0 Euro
Stufe3    1510,0 Euro
Zusätzliche Betreuungskosten und Verhinderungspflege können gleichfalls verrechnet werden.
Bei Verhinderungspflege unter acht Stunden/Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Unterkunft und Verpflegung = 14,68 Euro pro Tag.!!!

Tagespflege in Kombination mit häuslicher Pflege

Treffen Tagespflege mit Leistungen der häuslichen Pflege zusammen, besteht neben dem vollen Anspruch auf Tagespflege noch Anspruch auf die Hälfte der häuslichen Pflegeleistungen. Ebenso ist es umgekehrt möglich, den Anspruch auf häusliche Pflegeleistungen voll auszuschöpfen und daneben noch die Tagespflege zur Hälfte zu nutzen.

Beispiel 1: Der Pflegebedürftige ist in Pflegestufe 3 eingestuft und erhält Pflegegeld.

Die Pflegekasse hat für die Tagespflege 514,50 Euro gezahlt (35 Prozent von 1.510 Euro). Es steht noch der Höchstanspruch von 675 Euro als Pflegegeld zur Verfügung.

Beispiel 2: Der Pflegebedürftige ist in Pflegestufe 3 eingestuft und erhält Pflegesachleistungen.

Für diese Sachleistungen hat die Pflegekasse 1.249,50 Euro (85 Prozent von 1.470 Euro) gezahlt. Der Höchstbetrag für Sachleistungen bei der Pflegestufe 3 beträgt 1.470 Euro. Für die Tagespflege stehen noch 955,50 Euro (65 Prozent von 1.470 Euro) zur Verfügung.

Beispiel 3: Ein in die Pflegestufe I eingruppierter Versicherter nimmt im Monat den vollen Leistungsbetrag für die Tagespflege
 (= 420 €) in Anspruch.

Er kann zusätzlich noch die Hälfte des Sachleistungsbetrages in Höhe von 210 € für die Leistungen von Pflegediensten abrufen
oder alternativ die Hälfte des Pflegegeldes beanspruchen, also 107,50 €.


Eine wichtige Neuregelung ist die Aufstockung der Leistungen für die Tagespflege. Seit dem 1. Juli 2008 gibt es für die einzelnen Pflegestufen Zuschüsse, die zweckgebunden für die Tagespflege eingesetzt werden können. Die Pflegekasse zahlt zu den Leistungen der einzelnen Pflegestufe für die häusliche Pflege jetzt jeweils 50 Prozent der Pflegesachleistung dazu. Das bedeutet, bei Pflegestufe I werden zusätzlich 210 Euro, bei Pflegestufe II zusätzlich 490 Euro und bei Pflegestufe III zusätzlich 735 Euro monatlich gewährt.




Unsere Transporter, Citroen 5 Sitzer, C4 Picasso

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