Verhinderungspflege
Grund für die Verhinderung der Pflegeperson kann z.B. einer der folgenden sein:
§ ein Erholungsurlaub
§ eine Erkrankung der Pflegeperson
§ die Erkrankung eines Angehörigen der Pflegeperson, um die sich die Pflegeperson nun selbst kümmern muss
§ Auch wenn die Pflegeperson einige Tage von der aufopferungsvollen Pflege entspannen möchte, um neue Kräfte für die weitere Pflegetätigkeit zu sammeln und bei der Ersatzpflege anwesend ist, können Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen für den Anspruch:
Voraussetzung für den Anspruch auf eine Pflegevertretung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Höhe der Leistung
Ist die Pflegeperson verhindert, besteht für die Dauer von bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) je Kalenderjahr ein Anspruch auf Ersatzpflege. Hierfür zahlt die Pflegekasse bis zu 1 470 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zur Sachleistung der entsprechenden Pflegestufe gewährt.
Unser Angebot:
Tagespflege
Als Verhinderungspflege kann die Tagespflege in Anspruch genommen werden.
Stundenweise Verhinderungspflege
(auch Ersatzpflege genannt)
|
Umfang der Leistungen: |
Ersetzt werden Kosten für eine Ersatzpflegeperson, wie z.B. den Mitarbeiterinnen unserer Taggesstätte. Wenn die „Ersatzpflege“ weniger als acht Stunden am Tag (d.h. stundenweise) geleistet wird, bleiben das Pflegegeld und die Pflegesachleistung an diesem Tag in voller Höhe erhalten. Das heißt, dass Pflegegeld das Sie erhalten, wird nicht gekürzt. Das heißt auch, die Leistungen durch einen häuslichen Pflegedienst bleiben unverändert. Die Summe von € 1470,- pro Jahr sind eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse, die Ihnen/Ihren Angehörigen zustehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (s. unten) erfüllt sind. |
|
Anspruchs- |
Sie sind mindestens in Pflegestufe 1 und Sie werden bereits seit sechs Monaten durch Ihren Angehörigen gepflegt. Ihr Angehöriger ist mindestens in Pflegestufe 1 und Sie pflegen ihn bereits seit sechs Monaten. |
|
Antrag: |
Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Einigen Pflegekassen reicht es, wenn Sie einen Betreuungsnachweis zugesandt bekommen. Andere senden Ihnen zusätzlich noch ein eigenes Antragsformular zu, dass Sie zunächst ausfüllen müssen. Hier begründen Sie u.a., weshalb eine Verhinderung der Pflegeperson vorliegt. Geben Sie am besten die Belastungssituation der Pflegeperson oder einen zeitlichen Verhinderungsgrund wie etwa „Einkäufe erledigen“ oder ähnliches an. |
|
Abrechnungs- |
In der
Regel kann die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Diese überweist den Betrag dann z.B. direkt an die Tagesstätte. Wenn nicht, ersetzen Sie die Kosten zunächst selbst und beantragen dann die Rückerstattung auf ihr Konto. |
Häusliche Pflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson kann die häusliche Pflege entsprechend ausgeweitet werden, so dass ein mehrmaliger Besuch einer Mitarbeiterin Pflegedienstes erfolgen kann.