
Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick, welche Schritte Sie tun können, wenn Sie feststellen, dass Sie oder ein Angehöriger hilfebedürftig ist. Als erstes müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung anfordern. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsausfüllung.
Nachdem der ausgefüllte Antrag bei
der Kasse eingegangen ist, leitet Diese ihn zum Medizinischen Dienst der
Krankenkassen, kurz MDK genannt weiter. Der MDK teilt Ihnen dann einen Termin
für die Begutachtung bei Ihnen zu Hause mit. Wenn Sie möchten, sind wir bei
diesem Termin auch anwesend. (Benutzen Sie den Link-oben links-MDK)
Es gibt 3, bzw. 4 Möglichkeiten der Pflegeeinstufung:
Pflegestufe I / Pflegestufe II / Pflegestufe III / Härtefall
Wenn Sie als Angehöriger die Pflege selber übernehmen = Geldleistung genannt, bekommen Sie von der Pflegekasse folgende Vergütung pro Monat:
Pflegestufe
I 215,00 Euro
Pflegestufe II 420,00 Euro
Pflegestufe III 675,00 Euro
Entscheiden Sie sich für die Pflege
durch Fachkräfte = Sachleistung genannt, bekommt der Pflegedienst
von der Pflegekasse folgende Vergütung pro Monat:
Pflegestufe
I 420,00 Euro
Pflegestufe II 980,00 Euro
Pflegestufe III 1.470,00 Euro
Härtefall 1.918,00Euro
Jetzt gibt es noch für Sie die Möglichkeit einer
kombinierten Lösung, d.h. Sie und ein Pflegedienst teilen sich die Pflege =
Kombinationsleistung genannt.
In dieser Form wird Ihnen das Geld, das der Pflegedienst nicht ausschöpft, mit
ihrer Geldleistung verrechnet und anteilsmäßig ausbezahlt.
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II nimmt die Pflegesachleistung im Wert von 600 Euro in Anspruch. Das sind 61,22 % von 980 Euro. Pflegegeld der Stufe II gibt es dann noch in Höhe von 38,78 % von 420 Euro, das sind
162,88 Euro.
Wählen Sie die Sach-
oder Kombinationsleistung, ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch Ihren
individuellen Hilfebedarf und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag in dem
Sie sehen ob das Geld der Pflegekasse ausreichend ist.
Übersteigt der Hilfebedarf den Kostenrahmen der Pflegekasse überprüfen wir auch, ob das Sozialamt oder andere behördliche Stellen diese Mehrkosten für Sie übernehmen.