MDK



Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick, welche Schritte Sie tun können, wenn Sie feststellen, dass Sie oder ein Angehöriger hilfebedürftig ist. Als erstes müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung anfordern. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsausfüllung.

Nachdem der ausgefüllte Antrag bei der Kasse eingegangen ist, leitet Diese ihn zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK genannt weiter. Der MDK teilt Ihnen dann einen Termin für die Begutachtung bei Ihnen zu Hause mit. Wenn Sie möchten, sind wir bei diesem Termin auch anwesend. (Benutzen Sie den Link-oben links-MDK)

Es gibt 3, bzw. 4 Möglichkeiten der Pflegeeinstufung:

Pflegestufe I   /   Pflegestufe II   /   Pflegestufe III   /   Härtefall

Wenn Sie als Angehöriger die Pflege selber übernehmen = Geldleistung genannt, bekommen Sie von der Pflegekasse folgende Vergütung pro Monat:

Pflegestufe I     215,00 Euro

Pflegestufe II    420,00 Euro

Pflegestufe III   675,00 Euro
 

Entscheiden Sie sich für die Pflege durch Fachkräfte = Sachleistung genannt, bekommt der Pflegedienst von der Pflegekasse folgende Vergütung pro Monat:

Pflegestufe I       420,00 Euro

Pflegestufe II      980,00 Euro

Pflegestufe III  1.470,00 Euro

Härtefall           1.918,00Euro 

Jetzt gibt es noch für Sie die Möglichkeit einer kombinierten Lösung, d.h. Sie und ein Pflegedienst teilen sich die Pflege = Kombinationsleistung genannt.

In dieser Form wird Ihnen das Geld, das der Pflegedienst nicht ausschöpft, mit ihrer Geldleistung verrechnet und anteilsmäßig ausbezahlt.

Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II nimmt die Pflegesachleistung im Wert von 600 Euro in Anspruch. Das sind 61,22 % von 980 Euro. Pflegegeld der Stufe II gibt es dann noch in Höhe von 38,78 % von 420 Euro, das sind

162,88 Euro.

Wählen Sie die Sach- oder Kombinationsleistung, ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch Ihren individuellen Hilfebedarf und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag in dem Sie sehen ob das Geld der Pflegekasse ausreichend ist.

Übersteigt der Hilfebedarf den Kostenrahmen der Pflegekasse überprüfen wir auch, ob das Sozialamt oder andere behördliche Stellen diese Mehrkosten für  Sie übernehmen.


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